Fortbildungsangebote für die Pflegeassistenz

Pflegeassistenten*innen haben eine Fortbildungspflicht von 40 Stunden. Diese Fortbildungen sind jeweils im Zeitraum von 5 Jahren (ab der Zeugnisausstellung) zu absolvieren. Achtung: Ein Mutterschutz verlängert das Zeitfenster nicht.

 

Fortbildungsangebote für die Fach- und Diplom-Sozialbetreuung

Die Angehörigen eines Sozialbetreuungsberufes haben sich regelmäßig fortzubilden. Die Abstände zwischen den Fortbildungen dürfen höchstens zwei Jahre betragen. Das Ausmaß der Fortbildungen muss mindestens 32 Stunden umfassen.